Hier finden Sie eine Auswahl an Informationen verschiedenster Art, die unserer Ansicht nach eine sachliche Diskussion fördern und so zu einem angemessenen Umgang unserer Gesellschaft mit dem Problemkomplex Illegalität beitragen.

 

Wichtige Stationen auf dem Weg

  • 26. November 2011: Das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex  tritt in Kraft (BGBl. Jg. 2011, Teil I, Nr. 59 vom 25.11.2011, S. 2258, 2264, Nr. 48).
  • 23. September 2011: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zu. Damit steht nun auch ganz formal fest, dass die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten für Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen - eine der zahlreichen Regelungen des Gesetzes - aufgehoben sind.
  • 08. Juli 2011: Der Deutsche Bundestag beschließt, die aufenthaltsrechtliche Übermittlungspflicht für Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen aufzuheben. Bischof Trelle (Hildesheim), Vorsitzender des Katholischen Forums Leben in der Illegalität, spricht in der Pressemitteilung von "einem entscheidenden Schritt für die Zukunft der Kinder!"
  • 26.10.2009: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP mit dem Titel 'Wachstum. Bildung. Zusammenhalt' enthält auf Seite 79 folgende Passage: "Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird".
  • 18.09.2009: Die neuen allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz (Drucksache 669/09) nehmen wichtige Klarstellungen vor, die zu konkreten, spürbaren Veränderungen in der medizinischen Notfallversorgung irregulärer Migranten führen und die Strafbarkeit berufsmäßig tätiger Helfer, die diesen Menschen zur Seite stehen (Beihilfe zum illegalen Aufenthalt), grundsätzlich ausschließen. Das Katholische Forum hat Erläuterungen zu ausgewählten Vorschriften der neuen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erstellt.
  • 27.05.2009: Die Petition zum Problemkomplex Illegalität vom 29.11.2000 wird im Petitionsausschuss mit der Empfehlung abgeschlossen, sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Insgesamt ist die Petition neun Jahre lang anhängig gewesen und drei Mal hat sich der Innenausschuss mit ihr befasst.
  • 06.03.2008: Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Reinhard Grindel (CSU) kündigt auf der IV. Jahrestagung Illegalität während der Podiumsdiskussion an, dass seine Fraktion den Kindern irregulärer Migranten den Schulbesuch ermöglichen wolle, indem Schulen von der Übermittlungspflicht des Aufenthaltsgesetzes ausgenommen werden.
  • 31.10.2007: Stellungnahme des Katholischen Forums Leben in der Illegalität zum Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Prüfauftrag Illegalität.
  • Februar 2007: Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Prüfauftrag Illegalität aus der Koalitionsvereinbarung von SPD, CDU und CSU vom 11. November 2005 mit dem Titel 'Illegal aufhältige Migranten in Deutschland - Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen'.
  • 02.03.2005: Das 'Manifest Illegalität - für eine lösungsorientierte und differenzierte Diskussion' wird anlässlich der Auftaktveranstaltung der Jahrestagung Illegalität vorgestellt. Es wird von prominenten Einzelpersonen aus allen Bereichen der Gesellschaft mitgetragen (Politik/Verwaltung, Justiz, Kichen/Religionsgemeinschaften, Künstlern, Publizisten, Medien, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft/Forschung etc.). Mitte 2005 wird bereits die 400. Unterschrift hinterlegt.
  • 2004: Gründung des Katholischen Forums Leben in der Illegalität.
  • 29.11.2000: Die Petition zum Problemkomplex Illegalität wird beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Zu den Petenten gehören neben Pater Jörg Alt SJ, der die Eingabe verfasst hat, Angehörige von kirchlichen Hilfsorganisationen und von wissenschaftlichen Einrichtungen. Allgemeine Zielsetzung der Petition ist die Sicherstellung der Menschen- und Grundrechte für Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Konkret enthält die Petition zwei Vorschläge. Erstens die Bitte um Modifikation der inzwischen als §§87, 95, 96 AufenthG kodifzierten Regelungen der Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen sowie der Strafandrohung auch der humanitär motivierten Hilfe. Zweitens die Bitte, eine öffentliche Anhörung zum Thema durchzuführen.

 

Aktuelles und Grundsätzliches

 

Irreguläre Migration auf kommunaler Ebene in Deutschland und Europa

 

Presse und Hörfunk

         Pressemitteilungen des Katholischen Forums Leben in der Illegalität

 

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Impulse der Vorsitzenden des Forums anlässlich der Jahrestagung Illegalität

 

Jahrestagungen

VII. Jahrestagung Illegalität (02.-04. März 2011):

Anpassung an die Realität? Wege zu politischen Antworten auf irreguläre Migration

 

 

 

Katholisches Forum Leben in der Illegalität
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